FAQ Prüfungsformate
Szenarioübergreifende Fragen
Überblick der Charakteristika der drei Szenarien
Open Book Upload Prüfung
In diesem Szenario erhalten die Studierenden die Aufgabenstellungen über ILIAS als Datei zum Download. Die Bearbeitung erfolgt offline – digital oder handschriftlich auf Papier. Am Ende erfolgt der Upload der Prüfungsabgabe in ILIAS, handschriftliche Ausarbeitungen werden zuvor mit Scanner oder Scan-App auf dem Handy digitalisiert.
Inhaltlich handelt es sich um eine Open Book Prüfung mit einem kurzen definierten Zeitfenster, Hilfsmittel sind zulässig.
Open Book Online Prüfung
In diesem Szenario bearbeiten Studierende die Aufgabenstellungen komplett online über das ILIAS-Test-Objekt. Es kann eine Bandbreite an verschiedenen Aufgabenformaten eingesetzt werden, von Multiple Choice Fragen bis hin zu Frei-und Lückentexten. Je nach Aufgabentyp sind ggfls. automatisierte Auswertungen möglich.
Inhaltlich handelt es sich um eine Open Book Prüfung mit einem kurzen definierten Zeitfenster, Hilfsmittel sind zulässig.
Upload-Prüfung unter Videoaufsicht
In diesem Szenario handelt es sich um keine Open Book Prüfung, somit dürfen Studierende nur die vom Prüfer zugelassenen Hilfsmittel nutzen. Für die Prüfungsbearbeitung sollte allerdings im Gegensatz zu Open Book Prüfungen nur ein Minimum an Hilfsmitteln erforderlich sein. Um die Verwendung nicht zugelassener Hilfsmittel und nicht zugelassene Kommunikation auszuschließen, wird eine Videoaufsicht per ZOOM durchgeführt. Diese Aufsicht wird ausschließlich live und durch KIT-Personal durchgeführt.
Die Ausgabe der Prüfungsaufgaben über ILIAS sowie die Abgabe erfolgt analog der Open Book Upload Prüfung.
Die Teilnahme an einer Upload-Prüfung unter Videoaufsicht außerhalb der Räumlichkeiten der Hochschule ist für die Studierende freiwillig, weshalb Sie als Prüfer:in eine termingleiche Präsenzalternative anbieten müssen.
Zudem ist verbindlich vorgeschrieben, dass Sie den Studierenden über eine Probe-Prüfung ermöglichen müssen, die technische und organisatorische Umsetzung auszuprobieren. Die Probe-Prüfung ist so zu terminieren, dass eine Ummeldung auf die Präsenzalternative noch möglich ist, also spätestens 8 Tage vor dem Prüfungstermin.
Ein weiterer Unterschied zu den Open Book-Varianten ist, dass eine Identitätsfeststellung anhand zuvor von den Studierenden hochgeladene Fotos der Studierendenausweise durchgeführt wird.
An wen wenden sich Studierende, wenn während der Prüfung Probleme auftreten?
Die Studierenden sind verpflichtet technische Störungen/Probleme unverzüglich bei der Prüfungsaufsicht zu melden.
Hierzu sollten Sie im Vorfeld entsprechende Kommunikationskanäle festlegen und den Prüfungsteilnehmer: innen bekanntgeben.
Da verschiedene Arten von Störungen denkbar sind, sollte eine Kontaktaufnahme sowohl per Internet (z.B. Email oder ZOOM-Raum) aber auch alternativ per Telefon ermöglicht werden, um eine gute Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Fragen zu Open Book Upload-Prüfung
Benötigen die Studierenden einen Drucker, um an der Prüfung teilnehmen zu können?
Wir bitten Sie bei der Konzeption der Prüfung zu berücksichtigen, dass nicht alle Studierenden zu Hause Zugriff auf einen Drucker haben und empfehlen darum die Aufgaben wenn möglich so anzulegen, dass das Aufgabenblatt nicht ausgedruckt werden muss (Studierende öffnen dann nach dem Download das Aufgabenblatt auf dem verwendeten Rechner. Die Antworten können dann entweder digital z.B. in einem Word-Dokument erstellt werden oder, je nach Vorgabe, auf Papier. Papierdokumente werden anschließend mittels Scanner oder Scan-App auf dem Smartphone digitalisiert.)
Sollten Sie allerdings zu dem Schluss kommen, dass es für die von Ihnen vorgesehenen Aufgaben doch nötig ist das Aufgabenblatt auszudrucken, informieren Sie die Studierenden frühzeitig hierüber, damit diese die Möglichkeit haben ein entsprechendes Gerät zu besorgen oder sich mit Ihnen über alternative Optionen auszutauschen.
Fragen zu Open Book Online Prüfung
Fragen zu Upload-Prüfung unter Videoaufsicht
Was passiert bei technischen Problemen während der Prüfung?
Bei technischen Störungen wird unterschieden zwischen Störungen bei der Übermittlung oder Bearbeitung der Prüfungsaufgabe und Schwierigkeiten bei der Bild- oder Tonübertragung.
Ist die Übermittlung oder die Bearbeitung der Prüfungsleistung oder die Videoaufsicht zum Zeitpunkt der Prüfung bei einer Online-Prüfung unter Videoaufsicht nachweislich technisch nicht durchführbar, wird die Prüfung beendet und der Versuch gilt als nicht unternommen.
Ist die Bild- oder Tonübertragung bei einer Online-Prüfung unter Videoaufsicht nachweislich vorübergehend gestört, wird die Prüfung nach Behebung der Störung fortgesetzt. Dauert die technische Störung an und kommt der/die Prüfende zu dem Schluss, dass diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, wird die Prüfung ebenfalls beendet und der Versuch gilt als nicht gewertet. (Auszug § 32 b LHG).
Wo können sich die Studierenden zu den technischen Rahmenbedingungen sowie Fragen des Datenschutzes informieren?
Im Campus Management System sind für Studierende die wichtigsten Informationen zu den technischen Voraussetzungen sowie dem Datenschutz bei einer Upload-Klausur unter Videoaufsicht zusammengestellt.
Benötigen die Studierenden einen Drucker, um an der Prüfung teilnehmen zu können?
Wir bitten Sie bei der Konzeption der Prüfung zu berücksichtigen, dass nicht alle Studierenden zu Hause Zugriff auf einen Drucker haben und empfehlen darum die Aufgaben wenn möglich so anzulegen, dass das Aufgabenblatt nicht ausgedruckt werden muss (Studierende öffnen dann nach dem Download das Aufgabenblatt auf dem verwendeten Rechner. Die Antworten können dann entweder digital z.B. in einem Word-Dokument erstellt werden oder, je nach Vorgabe, auf Papier. Papierdokumente werden anschließend mittels Scanner oder Scan-App auf dem Smartphone digitalisiert.)
Sollten Sie allerdings zu dem Schluss kommen, dass es für die von Ihnen vorgesehenen Aufgaben doch nötig ist das Aufgabenblatt auszudrucken, informieren Sie die Studierenden frühzeitig hierüber, damit diese die Möglichkeit haben ein entsprechendes Gerät zu besorgen oder sich mit Ihnen über alternative Optionen auszutauschen.
Sind Studierende verpflichtet, an einer Online-Prüfung unter Videoaufsicht teilzunehmen?
Nach Maßgabe des § 32 a Abs. 1 LHG ist die Teilnahme an einer videoüberwachten Online-Prüfung außerhalb den Räumlichkeiten der Hochschule freiwillig. Die Freiwilligkeit wird durch eine termingleiche Präsenzalternative gewährleistet. Termingleich bedeutet in diesem Fall innerhalb des gleichen Prüfungszeitraums.
Den Studierenden muss außerdem über eine Probe-Prüfung die Möglichkeit gegeben werden die technische und organisatorische Durchführbarkeit einer solchen Prüfung unter Videoaufsicht mit dem eigenen technischen Equipment in den eigenen Räumlichkeiten auszuprobieren (wobei für die Studierenden keine Pflicht besteht an der Probe-Prüfung teilzunehmen).
Wer darf an der Präsenzalternative teilnehmen, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt?
Soweit die Vor-Ort-Plätze nicht für alle Studierenden ausreichen, die ausschließlich an der Vor-Ort-Prüfung teilnehmen wollen, erfolgt die Auswahl unter den Studierenden, die sich rechtzeitig zur Prüfung angemeldet haben, durch den/die Prüfer/in unter Berücksichtigung des Studienfortschrittes und unter Beachtung von § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Studien-und Prüfungsordnungen. Für den Fall gleichen Studienfortschrittes können durch die KIT-Fakultäten weitere Kriterien festgelegt werden. Das Ergebnis wird den Studierenden rechtzeitig bekannt gegeben. Studierenden, die aus Kapazitätsgründen nicht an der alternativen Vor-Ort-Prüfung teilnehmen können, dürfen keine prüfungsrechtlichen Nachteile entstehen (Auszug aus „Satzung zur Änderung der Satzung des KIT zur Ergänzung der Studien- und Prüfungsordnungen, der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung sowie einzelner Auswahl- und Zugangssatzungen für die Dauer der Corona-Pandemie – vom Februar 2021)
Dürfen Studierende einen Videofilter / Verpixelung des Hintergrunds verwenden?
Nein, da dann der Arbeitsplatz der Studierenden für die Aufsichtspersonen nicht sichtbar wäre.
Allerdings ist die Kameraeinstellung so vorgesehen, dass sie einen größtmöglichen Schutz der Privatsphäre für die Studierenden bietet (Empfehlungen erhalten Studierende im Merkblatt für Studierende). Die Kamera steht seitlich zum Arbeitsplatz der Studierenden, im Bildausschnitt sollte möglichst nur die Person und ihre Arbeitsfläche sichtbar sein.
Empfohlene Kameraaufstellung:
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Variante A |
Variante B |
Bild für Aufsicht |
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Aufstellung der Kamera (Smartphone) |
Wie funktioniert die Videoaufsicht in der Phase, wenn Studierende die Lösungen einscannen und hochladen?
Zum Abschluss der Bearbeitungszeit müssen die Prüfungsteilnehmer/innen ihre Prüfung in ein geeignetes Abgabeformat überführen. Textdokumente müssen in eine PDF-Datei umgewandelt werden, nicht digitale handschriftliche Bearbeitungen müssen mit einer Scanner-App ebenfalls in eine PDF-Datei umgewandelt werden. Hierfür müssen die Studierenden sehr wahrscheinlich auf ihr Smartphone zurückgreifen. Wir schlagen aus diesem Grund vor, den Digitalisierungsprozess in diesem Fall erst nach der offiziellen Prüfungszeit zu starten. Somit dürfen die Studierenden nach der offiziellen Prüfungszeit die Videokonferenz verlassen, um ihr Smartphone zum scannen ihrer Unterlagen nutzen.
Studierende sollten nach Ablauf der regulären Bearbeitungszeit genügend Zeit für den Scan-Prozess sowie den Upload der Abgabedokumente erhalten, um die Dateien im Aufgaben-Objekt im Prüfungsraum hochzuladen. Kalkulieren Sie hier mindestens 10 Minuten + 5 Minuten pro erwarteten 5 Abgabeseiten.
Die Aufsicht verbleibt für die Dauer der Abgabe der Ergebnisse weiter im ZOOM-Raum, um bei Problemen erreichbar zu sein.
Was passiert, wenn Studierende kurzzeitig den Arbeitsplatz verlassen müssen (z.B. für Toilettengang)?
Studierende dürfen nach vorheriger Rücksprache, z.B. für einen Toilettengang, kurzzeitig den Platz verlassen. Die Aufsicht hat dies zuzulassen und protokolliert Zeitpunkt und Dauer der Abwesenheit. Wenn dies erforderlich ist, wenden sich die Studierende per Chat an Sie. Über den Chat können Sie antworten und dies genehmigen. Das Smartphone der Studierenden bleibt am Ort und die Videokonferenz wird nicht verlassen. D.h. für Sie ist weiter der Arbeitsplatz der Prüfung während der Abwesenheit sichtbar. Das Verlassen sollte so kurz wie möglich sein. Beim Zurückkehren müssen sich Studierende nicht explizit rückmelden.